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  1. OLIVER. VERSETZUNGEN IN NRW. Auch bei Versetzungswunsch nach einer Jahresfreistellung (Sabbatjahr) Antragsschluss für das Verfahren zum 01.08.2025 ist der 30.11.2024. RÜCKKEHR. Rückkehr aus Elternzeit oder. sonstiger Beurlaubung. Nicht nach einer Jahresfreistellung (Sabbatjahr) Beachten Sie bitte die besonderen Fristen. LEHRERAUSTAUSCH BUNDESWEIT.

  2. Im Land NRW gibt es für Lehrkräfte, die unbefristet im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW beschäftigt sind, unterschiedliche Verfahren zur Versetzung: Versetzungsverfahren – LVV und LTV. Versetzungen innerhalb von NRW aus persönlichen Gründen (LVV) Auch bei Versetzungswunsch nach einer Jahresfreistellung (Sabbatjahr)

  3. Die Versetzungen werden jeweils zum individuellen Ende der Elternzeit oder der sonstigen Beurlaubung durchgeführt. Im Rückkehrverfahren gibt es jährlich zwei Versetzungsverfahren. Aus organisatorischen Gründen wird Ihr Antrag automatisch dem für Sie maßgeblichen Versetzungsverfahren (01.02. oder 01.08.) zugeordnet.

  4. Eine Versetzung in den ersten drei Jahren nach Neueinstellung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Wie stelle ich einen Versetzungsantrag? Versetzungsanträge aus persönlichen Gründen werden in der Regel online über das Portal www.oliver.nrw.de gestellt.

  5. Im Falle von Menschen mit Seiteneinstieg ohne Lehramtsbefähigung ist eine Versetzung regelmäßig innerhalb der gleichen Schulstufe möglich. Versetzungsanträge und Rückkehranträge sind über das Portal www.oliver.nrw.de zu stellen.

  6. www.oliver.nrw.de gelangen Sie auf die entsprechende Seite. Es gibt 4 Antragsarten: 1. Versetzungen in NRW aus persönlichen Gründen (LVV) Auch bei einem Versetzungswunsch nach Rückkehr aus der Jahresfreistellung (ehemals Sabbatjahr) muss ein Versetzungsantrag gestellt werden. Antragsfrist für Versetzungen zum 1. August eines jeden

  7. Zu den professionsübergreifenden Versetzungen wird auf die Hinweise unter www.oliver.nrw.de hingewiesen. Welche Regelungen gelten für die Abordnung der Fachkräfte aus anderen pädagogischen Berufsgruppen / Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern?