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  1. SAM ist die zentrale Anlaufstelle für Erzeuger und Entsorger von Sonderabfällen in Rheinland-Pfalz. Sie bietet Leitbild, Seminare, Publikationen und Kontaktinformationen an.

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    • Organigramm

      SAM GmbH RLP, , Organigramm, Die technische Speicherung oder...

  2. Die SAM GmbH RLP ist eine Tochtergesellschaft der SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH. Sie bietet Dienstleistungen für die Abfallverbringung, Anzeige- und Erlaubnisverfahren, Rechnungswesen und mehr an.

  3. SAM GmbH RLP, , Publikationen, Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.

  4. Die SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH ist seit 1994 zentraler Ansprechpartner aller Erzeuger, Beförderer und Entsorger von Sonderabfällen in Rheinland-Pfalz. Unter der Fachaufsicht des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz nimmt die SAM insbesondere im Interesse der ...

  5. Die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) ist seit 1994 zentrale Ansprechpartnerin aller Erzeuger und Entsorger von Sonderabfällen im Land. Damit wurden behördliche Zuständigkeiten zusammengeführt, Arbeitsabläufe gestrafft und Sachverstand gebündelt.

  6. mkuem.rlp.de › themen › kreislaufwirtschaft-und-bodenschutzAbfallrecht - rlp.de

    Das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz regelt die kommunale Abfallwirtschaft und das Stoffstrommanagement in Rheinland-Pfalz. Es ist Teil des Bundesgesetzgebers, der die EG-Abfallrahmenrichtlinie umgesetzt hat.

  7. Anzeige- und Erlaubnisverfahren. Anzeige- und Erlaubnispflichten gelten nach den §§ 53 und 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) grundsätzlich für diejenigen Unternehmen, die Abfälle sammeln, befördern, handeln oder makeln. Die Einzelheiten regelt die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).