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  1. 31. Dez. 2022 · (1) 1 Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. 2 Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. 3 Soweit ...

    • 1897 BGB

      § 1896 Voraussetzungen § 1897 Bestellung einer natürlichen...

  2. 21. Juni 2023 · Rechtliche Betreuung gemäß §§ 1896 ff. BGB - Was sind die Vorraussetzungen? Welche Pflichten haben Betreuer? Jetzt im JuraForum-Rechtslexikon lesen!

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  3. Erfahren Sie, wie § 1896 BGB, der die Voraussetzungen und den Aufgabenkreis des Betreuers regelt, ab dem 1. Januar 2023 geändert wird. Vergleichen Sie die alte und die neue Fassung des Gesetzes und lesen Sie die Hervorhebungen und die Ähnliche Seiten.

  4. BGB § 1896 Voraussetzungen. (1) Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf.

  5. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. BGB. Ausfertigungsdatum: 18.08.1896

  6. Bürgerliches Gesetzbuch zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB

  7. § 1896 Voraussetzungen (1) Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.