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  1. 11. Jan. 2024 · Wer die Energiepreispauschale von 300 Euro im letzten Jahr nicht erhalten hat, sollte jetzt seine Steuererklärung machen. Denn so gibt’s den Bonus nachträglich – in manchen Fällen profitiert man sogar doppelt.

  2. 17. Mai 2023 · Eine Einmalzahlung von 300 Euro brutto gab es für die meisten Arbeitnehmer im Herbst vom Staat. Die meisten Beschäftigten haben das Geld im September 2022 über ihren Arbeitgeber erhalten. Jetzt...

  3. 17. Okt. 2023 · Die Energiepreispauschale (im Folgenden nur noch „EPP“) von 300 Euro sollte im Jahr 2022 diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstanden und die aufgrund der Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet waren. Die EPP ist sozial ausgestaltet. Sie ...

  4. 30. Apr. 2024 · Bei der Energiepreispauschale (EPP) handelte es sich um eine einmalige Zahlung, die der Einkommensteuer unterliegt. Das heißt: Die 300 Euro wurden auf das Bruttogehalt im Monat der EPP-Auszahlung draufgepackt und anschließend mit versteuert. Es war also kein steuerfreier Zuschlag.

  5. 23. März 2023 · Ganz geschenkt sind die einmalig gezahlten 300 Euro der Pauschale aber nicht. Sie müssen bei der nächsten Steuererklärung berücksichtigt werden.

  6. 17. Jan. 2023 · Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro sollte im Jahr 2022 einen Ausgleich für die hohen Energiepreise schaffen. Beschäftigte haben die sogenannte EPP 1 in den überwiegenden Fällen im September 2022 vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Eine nachträgliche Gewährung ist inzwischen nur noch über eine Einkommensteuererklärung ...

  7. 21. Juli 2022 · Durch die Min­de­rung der Vor­aus­zah­lungen zum 10.09.22 (durch die EPP) zahlt A nur 200 EUR. Im Ver­an­la­gungs­ver­fahren ist die EPP als sons­tige Ein­künfte zu ver­steuern. Im Rahmen der Anrech­nungs­ver­fü­gung werden 300 EUR EPP und 1.700 EUR Vor­aus­zah­lungen (gesamt somit wieder 2.000 EUR) ange­rechnet.

  8. 21. Juli 2022 · Es werden Fragen beantwortet u. a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht. Hier geht es zu den Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale.

  9. Zum Ausgleich der drastisch gestiegenen Energiekosten gewährt das Steuerentlastungsgesetz 2022 den Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitraum 2022 eine staatliche Unterstützung von 300 EUR (= Energiepreispauschale). Die gesetzliche Förderung richtet sich insbesondere an diejenigen Steuerbürger, denen im Zusammenhang mit ihrer ...

  10. Aufgrund der Energiekrise in Deutschland erhielten einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige bereits im September 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Auszahlung...