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  1. Am 23. März 1933 billigten die Abgeordneten des Reichstags mit großer Mehrheit das Ermächtigungsgesetz. Das Parlament als demokratische Institution war damit abgeschafft. Adolf Hitler während seiner Rede zum Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933 in der Berliner Krolloper.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  2. Mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 (offiziell: Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, RGBl. I S. 141) übertrug der Deutsche Reichstag die gesetzgebende Gewalt de facto vollständig auf die neue Reichsregierung unter Adolf Hitler und hob damit die für eine demokratische Staatsordnung konstituierende ...

  3. März 1933 brachten den Nationalsozialisten nicht die ersehnte absolute Mehrheit im Deutschen Reichstag. Deshalb legte Reichskanzler HITLER am 23. März dem Reichstag das Ermächtigungsgesetz vor.

  4. Das Ermächtigungsgesetz ermöglichte es Hitler, alleine Gesetze zu erlassen — ohne Rücksicht auf die Verfassung. So konnte er demokratische Prozesse ausschalten und eine nationalsozialistische Diktatur errichten. Offiziell diente das Gesetz zur „Behebung der Not von Volk und Reich“.

  5. Originalton der Ablehnung des Hitlerschen Ermächtigungsgesetzes durch Otto Wels; Ermächtigungsgesetz Text 1; Ermächtigungsgesetz Text 2; Ermächtigungsgesetz Text 3; Ermächtigungsgesetz Text 4; Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich [„Ermächtigungsgesetz“], 24. März 1933, in: 100(0

  6. 14. März 2021 · Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 schuf die rechtliche Grundlage für die Etablierung der NS-Diktatur. Nachdem die NSDAP auf dem Tag von Potsdam wenige Tage zuvor Sympathien in breiten Bevölkerungskreisen erlangen konnte, stimmte der Reichstag dem Ermächtigungsgesetz mit einer Zweidrittelmehrheit zu.

  7. Doch schließlich siegte die Furcht, bei einer Ablehnung des Ermächtigungsgesetzes wieder wie unter Bismarck als „innerer Reichsfeind“ dazustehen, und Hitler versprach ausdrücklich, die Rechte der katholischen Kirche auf ungestörte Religionsausübung und eigenständige Schulen nicht anzutasten.