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  1. Das AfRL Vorpommern ist zuständig für die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Die Ämter für Raumordnung und Landesplanung gehören zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

  2. In den vier Planungsregionen gibt es Ämter für Raumordnung und Landesplanung, die Doppelfunktionen haben. Als staatliche untere Landesplanungsbehörde nehmen sie für die jeweilige Region die Aufgaben wahr, die der Abstimmung raumbedeutsamer Vorhaben im regionalen Maßstab dienen. Als Geschäftsstellen der Regionalen Planungsverbände ...

  3. Ämter für Raumordnung und Landesplanung Die Ämter für Raumordnung und Landesplanung (ÄfRL) sind sowohl staatliche untere Landesplanungsbehörde als auch Geschäftsstelle des kommunal verfassten Regionalen Planungsverbandes.

  4. Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg ist das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg. Sie ist u. a. zuständig für die Erarbeitung der Entwürfe zur Aufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms,

  5. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern übernimmt die Aufgaben der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern und wirkt nach Weisung des Planungsverbandes bei der Regionalplanung mit.