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  1. 23. Okt. 2023 · Neben Berufsbetreuern werden überwiegend ehrenamtliche Betreuer eingesetzt. Ehrenamtliche Betreuer können eine Aufwandsentschädigung verlangen. Zum 1.1.2023 wurde das Vormundschafts- und Betreuungsrecht neu strukturiert und im Rahmen dessen die Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer angehoben. Sie entspricht für ein Jahr ...

  2. Erhöhung der Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer. Die jährliche Aufwandspauschale erhöht sich auf 425,00 Euro. Geschwister gehören zu den befreiten Betreuern. Geschwister gehören neben Ehegatten, Eltern und Kindern zu den befreiten Betreu-ern aus dem Familienkreis.

  3. Ab dem 01.01.2023 erhöht sich Ihr jährlicher Anspruch auf Aufwandsentschädigung. Ab dem 01.01.2023 entspricht dieser für ein Jahr dem 17-fachen des Höchstbetrages an Entschädigung, was ein Zeuge für eine Stunde versäumter Arbeitszeit erhalten kann (425 Euro). Der Anspruch erlischt nun auch nicht mehr nach 3, sondern nach 6 Monaten nach

  4. www.justiz.nrw.de › BS › formulareNRW-Justiz: Betreuung

    BS 5b gen. 03.2023. Merkblatt über Aufwandsentschädigung nach §§ 1877,1878 BGB für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer 42 kB. BS 5c gen. 02.2023. Antrag auf Festsetzung der Aufwandsentschädigung - Antrag mit Ausfüllassistenten.

  5. Merkblatt über Aufwandsentschädigung nach §§ 1877, 1878 BGB für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Die Betreuung wird grundsätzlich unentgeltlich (ehrenamtlich) geführt. Betreuerinnen oder Betreuern können jedoch Auslagen, die durch die Wahrnehmung dieses Amtes entstehen, erstattet werden.

  6. Mai 2023 eingerichtet wurde, kann am 20. Mai 2024 zum ersten Mal die Aufwandspauschale geltend gemacht werden. Beantragt werden muss sie bis spätestens 3 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, also dem 31.03.2024. Aufwendungsersatz.

  7. 1. Jan. 2021 · Die pauschale Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer*innen ist zum 1.1.2021 von 400 auf 425 Euro erhöht worden. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe und die Vorschriften für die Zeugenentschädigung nach dem JVEG.