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  1. Der Innenausschuss ist zuständig für Ausländer- und Asylpolitik, Zivil- und Katastrophenschutz, Bundesbehörden und Gesetzesvorhaben. Er kontrolliert das Bundesministerium des Innern und für Heimat und hört Sachverständige an.

  2. Der Ausschuss für Inneres und Heimat (kurz: Innenausschuss) ist ein ständiger Ausschuss des Deutschen Bundestages. Auch in den Landesparlamenten der deutschen Länder gibt es einen Innenausschuss, ebenso wie der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Europaparlament besteht.

  3. Der Ausschuss für Inneres und Heimat ist zuständig für Verwaltung, Innenpolitik, Migration, Recht und Datenschutz. Hier finden Sie alle Abgeordneten des Ausschusses im 20. Bundestag, ihre Fraktionen, Wahlkreise und Profilseiten.

  4. Gesetzgebungs­verfahren. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) Downloads. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) Download 19.01.2023. Deutscher Bundestag. Drucksache 20/4703. PDF, 629KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm. Vorlesen. Download.