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  1. Die Grenzübergänge in Berlin sind durch die Teilung Deutschlands entstanden. Ab 1952 gab es an der Außengrenze zwischen West-Berlin und dem DDR -Umland Grenzsicherungsanlagen und Übergänge bzw. Kontrollbahnhöfe.

  2. Für West-Berliner, Bürger der Bundesrepublik Deutschland und ausländische Staatsangehörige legte das Innenministerium der DDR am 22. August sieben Straßenübergänge und einen Bahnübergang fest. Ost-Berlinern und Bürgern der DDR war das Passieren der Grenze verboten.

  3. In den Jahren nach dem 13. August 1961 ließ die Führung der DDR die Grenzen zwischen Ost- und West-Berlin zu mehrfach gesicherten Sperranlagen ausbauen. Grenzmauern oder Grenzzäune waren bis zu 3,60 Meter hoch, der Todesstreifen dazwischen war zwischen fünf und mehreren hundert Metern breit.

  4. Von 1945 bis 1990 war Berlin in vier Sektoren getrennt – die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs hatten die ehemalige Hauptstadt des Deutschen Reichs unter sich aufgeteilt. 28 Jahre davon verlief mitten durch Berlin die fast unüberwindliche Grenzmauer.

  5. Nicht nur an der innerdeutschen Grenze gab es Übergangsstellen, sondern ab 1961 dann auch von West- nach Ost-Berlin. Es war genau festgelegt, wer welche Grenzübergänge benutzen durfte, nämlich West-Berliner, Bundesbürger, DDR-Bürger oder Alliierte.

  6. So entstanden auch im „Außenring“ der Berliner Mauer Grenzübergänge für den Verkehr von und nach West-Berlin. Über die Grenzübergänge war – für West-Berliner mit besonderer Genehmigung – auch die Einreise in die DDR erlaubt.

  7. Weltberühmter Mauerort. Ein Ereignis machte den Ort weltbekannt: Im Oktober 1961 standen sich hier – mitten in Berlin – US-amerikanische und sowjetische Panzer bedrohlich gegenüber. Die Fotos gingen damals um die Welt und gehören heute zu den Ikonen des Kalten Kriegs.