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  1. Ein Schwerbehindertenausweis bietet viele Vorteile, zum Beispiel beim Fahren mit Bus und Bahn, auf der Arbeit oder bei der Steuer. Er kann ausgestellt werden, wenn ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr vorliegt.

  2. Hier können Sie Ihr zuständiges Versorgungsamt finden, sich über die einzelnen, auch unbekannteren Aspekte der Schwerbehinderung und dem gesellschaftlichen Vor- und Nachteilen informieren oder einen Test machen, der Ihnen einen ersten Einblick zu Ihrem Grad der Behinderung (GdB) geben kann.

  3. Sachbearbeitung Schwerbehindertenausweis. Tel.: 0211 8991 E-Mail: schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de

  4. Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Nachfolgend sind die Merkzeichen kurz erläutert.

  5. Hier finden Sie Antragsformulare und weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis. Links zum Schwerbehindertenrecht im Internet: https://www.mags.nrw/inklusionsportal. Informationsportal des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. vmg.vsbinfo.de/

  6. Es gibt zahlreiche Angebote und Leistungen für Menschen mit Behinderung. Es ist jedoch nicht immer einfach, sich in der Vielzahl der Angebote zurechtzufinden. Zur besseren Orientierung gibt Ihnen das Informationsportal einen Überblick über das umfangreiche Hilfesystem und Sie finden nützliche Tipps.

  7. Um Menschen mit Behinderungen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe zu stärken und Benachteiligungen zu beseitigen oder zu verhindern, sind Nachteilsausgleiche notwendig - allen voran der Schwerbehindertenausweis.