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  1. Dezisionismus ist eine politische und juristische Theorie, die die Entscheidung und den Entscheider in den Mittelpunkt der Überlegungen stellt. Sie hält weniger den Inhalt und die Begründung einer Entscheidung für wichtig als die Entscheidung an sich. Ihr zufolge kann es keine allgemein verbindlichen Begründungen für Werte oder ...

  2. Unterschied zwischen Kauterlarjurisprudenz und Dezisionsjurisprudenz? Rückseite. – Kautelar: Rechtsgestaltung, bei der die zukünftigen Rechtsverhältnisse geplantwerden– Dezision: bestehende Rechtsverhältnisse, die der Rechtsanwendung bedürfen. Diese Karteikarte wurde von ertu66 erstellt.

  3. 16. Jan. 2016 · Dezisionsjurisprudenz“. Footnote 1 Die Kautelarjurisprudenz bezeichnet die Formulierung von Vertragsbedingungen („Kautelen“) und beschreibt damit diejenige juristische Tätigkeit, die der vorsorglichen Verhütung rechtlicher Probleme dient.

    • Carsten Kunkel
    • carsten.kunkel@th-wildau.de
    • 2016
  4. Prozessführung, also nicht um Rechtsgestaltung, sondern um Dezisionsjurisprudenz. Daran ändert nichts, dass der Verteidiger - anders als der Richter - interessenorientiert agiert; er handelt gleichwohl im Rahmen der Aufarbeitung eines Streitfalles, nicht im Hinblick auf dessen Vermeidung.

  5. Im Gegensatz zur Dezisionsjurisprudenz, welche die Lösung bestehender Rechtsstreitigkeiten zum Gegenstand hat, geht es in der Kautelarjurisprudenz um die vorsorgende Rechtspflege, dh um die Vermeidung zukünftiger Rechtsstreitigkeiten durch intelligente Rechtsgestaltung. Wegen ihres grundlegend anderen Ansatzes unterscheiden sich Aufbau und ...

  6. 26. Okt. 2020 · A. Inhalt einer Kautelarklausur. Bei der Kautelarklausur handelt es sich um eine Anwaltsklausur bzw. Notarklausur mit rechtsgestaltenden Elementen. Durch diesen Klausurtyp soll der anwaltlichen Praxis Rechnung getragen werden. Neben der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen stellt gerade die beratende und rechtsgestaltende Tätigkeit einen ...

  7. kunftsorientiert, während die Dezisionsjurisprudenz mit vergangenen Sachver-halten konfrontiert wird. Der Richter muss nach einem Konditionalprogramm („wenn, dann“) entscheiden, der Vertragsjurist soll im Sinne seines Mandanten ergebnis- bzw zielorientiert nach einem Zweckprogramm arbeiten.