Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Eine Vertrauensfrage ist ein Instrument zur Stabilisierung oder Auflösung der Regierung, das auf Art. 68 GG beruht. Sie kann mit einer konkreten Vorlage verbunden werden, um eine Mehrheit für eine bestimmte Politik zu erzwingen.

    • Heinrich Oberreuter
  2. Die Vertrauensfrage kann nicht beliebig zur Auflösung des Bundestages zum geeignet erscheinenden Zeitpunkt genutzt werden, vielmehr muss eine „echte“ Regierungskrise vorliegen. Das Bundesverfassungsgericht hat anlässlich einer Organklage 1983 dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten in dieser Frage allerdings einen großen ...

  3. Von einer "echten" Vertrauensfrage spricht man, wenn der Kanzler oder die Kanzler wirklich das Ziel verfolgt, sicherzustellen, dass er oder sie noch das Vertrauen der Mehrheit im Bundestag hat. Wenn er oder sie dagegen die Vertrauensfrage mit dem Ziel stellt, diese zu verlieren und anschließend Neuwahlen zu erreichen, dann nennt man das eine ...

  4. 22. Juli 2009 · Was der Unterschied zwischen "echten" und "unechten" Vertrauensfragen ist - und warum ein Rücktritt für den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Carstensen nicht in Frage kam.

  5. Eine unechte Vertrauensfrage ist nach dem Bundesverfassungsgericht dann zulässig, wenn eine Lage politischer Instabilität gegeben ist. Eine unechte Vertrauensfrage setzt also insbesondere voraus, dass keine regelmäßigen Mehrheiten erzielt werden, um Gesetzgebungsverfahren durchzubringen.

  6. 30. Juni 2005 · Die unechte Vertrauensfrage stellt die roten und die grünen Parlamentarier vor ein echtes Dilemma. Drei, ja insgesamt sieben Jahre lang haben sie dem Kanzler in schwierigen Fragen Mehrheiten...

  7. Es besteht keine Pflicht, zuerst mit einer - echten - Vertrauensfrage, die auf Zustimmung zu Person und Programm des Bundeskanzlers zielt, im Bundestag die Kräfteverhältnisse auf die Probe zu stellen. Schließlich ist es auch nicht zweckwidrig, wenn der Kanzler im Hinblick auf seine künftige politische Rolle in seiner Fraktion und seiner ...