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  1. § 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft (1) Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

    • BGB

      Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1354 (weggefallen) zum...

    • 1321 bis 1352

      Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Bürgerliches Gesetzbuch...

  2. § 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft. (1) Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

  3. § 1353. Eheliche Lebensgemeinschaft. (1) 1 Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. 2 Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

  4. 5. Feb. 2024 · Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet, sie tragen füreinander Verantwortung. So steht es im § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB. Was bedeutet das? Wie weit gehen diese Pflichten und welche Probleme können hierdurch rechtlich entstehen? Lecturio Redaktion. ·. 05.02.2024. Inhalt.

  5. Familien- und Erbrecht. Eheliche Lebensgemeinschaft, § 1353. Inhaltsverzeichnis. 1. Eheliche Lebensgemeinschaft, § 1353. a) Pflicht zur häuslichen Gemeinschaft. b) Pflicht zur Wahrung der ehelichen Treue. c) Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Achtung. d) Gewährung der Mitbenutzung von Hausratsgegenständen.

  6. 1. Apr. 2024 · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft (1) [...] Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen...

  7. § 1353 BGB Eheliche Lebensgemeinschaft (1) Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.