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  1. Als Einwohnerin oder Einwohner der Stadt Leipzig haben Sie zu jeder Ratsversammlung die Möglichkeit, eine sogenannte Einwohneranfrage zu stellen. Dies gilt ebenso für Vertreter von ortsansässigen Bürgerinitiativen und Vereinen.

  2. Die Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt Leipzig beziehen. (2) Es kann je Fragesteller nur eine Einwohneranfrage eingereicht werden; die Anfrage soll nicht mehr als drei Unterfragen enthalten.

  3. Die Meldebehörde der Stadt Leipzig registriert in Leipzig wohnende Personen (Einwohner), um deren Identität und Wohnungen festzustellen und nachweisen zu können. Dafür wird ein Melderegister geführt, dass die Daten der letzten fünf Jahre enthält.

    • 0341 115
    • melderegister@leipzig.de
  4. www.leipzig.de › buergerservice-und-verwaltung › aemter-undBürgerbüros - Stadt Leipzig

    Vor 4 Tagen · In den Bürgerbüros erhalten Sie viele zentrale Dienstleistungen der Stadtverwaltung aus einer Hand. Von der Anmeldung Ihres Wohnsitzes bis zum Führungszeugnis stehen wir für Ihre behördlichen Anliegen mit einer breit gefächerten Fachexpertise zur Verfügung.