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  1. Der Föderalismus in Deutschland (von lateinisch foedus „Bund“, „Bündnis“) ist ein Prinzip der Staatsorganisation. Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Bund und teilsouveränen Gliedstaaten, die ihrerseits eigene staatliche Aufgaben erfüllen, den Bundesländern.

  2. Im politischen Sinn ist Föderalismus eine Ordnung, die die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufteilt. Über- und untergeordnete Ebenen sind somit für bestimmte Aufgaben eigenständig verantwortlich. Die Verteilung der Aufgaben auf die verschiedenen Ebenen legt die Verfassung fest.

  3. Als föderalistischer Staat, in der Literatur zuweilen auch Föderalstaat genannt, wird demzufolge ein Staat mit einer föderalen Verfassung bezeichnet. Er ist nach dem föderativen Prinzip (oder Bundesstaatsprinzip ) aufgebaut und besteht somit aus Teilstaaten, die bestimmte (beschränkte) staatsrechtliche Kompetenzen ausüben, welche nicht ...

  4. Die Kommunen sind staatsorganisationsrechtlich Teil der Länder und daher keine "dritte Ebene" im föderalen Staatsaufbau. 11.056. Städte und Gemeinden. 294. Landkreise. Mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht der Selbstverwaltung haben sie gleichwohl eine gewisse Eigenständigkeit.

  5. Der föderale Aufbau des dt. Politischen Systems ( Politisches System) ist in Art. 20 Abs. 1 GG festgelegt. Die Beziehungen zwischen Bund und Ländern wurden in der Föderalismusreform I und II (2006 bzw. 2009) neu geregelt. Die Reform en zielen zunächst auf die (insb. finanzielle) Stärkung der Länder, danach wurde eine sog.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  6. Im föderalistischen System sind die staatlichen Aufgaben zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Sie müssen zusammenwirken und kontrollieren sich damit gegenseitig (vertikale Gewaltenteilung). Das geschieht vor allem durch die Mitwirkung des Bundesrates an der Gesetzgebung des Bundes. Der Bundesstaat ermöglicht mehr politische Beteiligung.

  7. Der Föderalismus stellt eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat (Bund) und Einzelstaaten (Länder) aufgeteilt werden. Dabei sind beide politischen Ebenen für bestimmte, verfassungsgemäß festgelegte Aufgaben selbst zuständig. Jedes Mitglied des Bundes verf...