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  1. 15.12.2009 / 3 Minuten zu lesen. Mit der Föderalismusreform wurden 2006 die Kompetenzen von Bund und Ländern neu verteilt. Die Rahmengesetzgebung wurde abgeschafft und die Länder erhielten neue Kompetenzen, z. B. beim Ladenschluss. Mit der Föderalismusreform 2006 ging die Gesetzgebungskompetenz in Sachen Ladenschluss an die Länder. (© AP)

  2. leicht erklärt! Föderalismus. Aufgaben-Teilung in Deutschland. Im folgenden Text geht es um das Fach-Wort „Föderalismus“. Dieses Wort hat etwas damit zu tun, wie ein Staat wie Deutschland aufgebaut ist. Folgenden Fragen werden unter anderem im Text beantwortet: Was ist Föderalismus? Wie funktioniert der Föderalismus in Deutschland?

  3. Der Föderalismus in Deutschland (von lateinisch foedus „Bund“, „Bündnis“) ist ein Prinzip der Staatsorganisation. Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Bund und teilsouveränen Gliedstaaten , die ihrerseits eigene staatliche Aufgaben erfüllen, den Bundesländern .

  4. Im politischen Sinn ist Föderalismus eine Ordnung, die die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufteilt. Über- und untergeordnete Ebenen sind somit für bestimmte Aufgaben eigenständig verantwortlich. Die Verteilung der Aufgaben auf die verschiedenen Ebenen legt die Verfassung fest.

  5. Von Vereinigungsföderalismus sprechen wir dann, wenn das föderale Prinzip der Machtaufteilung zwischen Bund und Gliedstaaten dienen soll. In diesem Fall ist die Gesellschaft relativ homogen, das heißt, es treten keine großen regionalen Unterschiede bezüglich Wertorientierungen oder Sprachen auf.

  6. Die am 1. September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform hat die Gesetzgebungszuständigkeiten von Bund und Länder neu strukturiert. Die Neuordnung der Gesetzgebungszuständigkeiten verfolgte im Wesentlichen die Ziele: die Gestaltungsmöglichkeiten von Bund und Ländern zu stärken, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen,

  7. Darüber hinaus ist ein separates Aufgabengebiet Kommunalwesen (Kommunalreferat, H II 1) im BMI eingerichtet. Es befasst sich beispielsweise mit: bedeutenden kommunalpolitischen Schwerpunktthemen ( z.B. Daseinsvorsorge in der EU) der Teilnahme in Gremien und Arbeitskreisen zu kommunalen Fragen. Kontaktstelle für die Kommunen bzw. deren Verbände.