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  1. Der Friedensvertrag vom 3. September 1866 war der Friedensvertrag zwischen Preußen und dem Großherzogtum Hessen nach dem Deutschen Krieg. Das Großherzogtum Hessen verpflichtete sich zu einer Reparationszahlung von 3 Millionen Goldmark, ein Gebietstausch wurde vereinbart, und Hessen-Darmstadt verzichtete auf eine Reihe von ...

  2. Friedens-Vertrag zwischen Preußen und Hessen. vom 3. September 1866. Seine Majestät der König von Preußen und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein, souveräner Landgraf zu Hessen, von dem Wunsche geleitet, Ihren Völkern die Segnungen des Friedens zu sichern, haben beschlossen, Sich über die Bestimmungen eines ...

  3. Nach der Niederlage im Deutschen Krieg musste Hessen-Darmstadt im Friedensvertrag vom 3. September 1866 erhebliche Gebietsverluste gegenüber Preußen zugestehen. Diese waren durch ein Eingreifen Zar Alexanders II. , Schwager von Großherzog Ludwig III., noch relativ milde ausgefallen.

  4. Am 26. Juli 1866 wird in Nikolsburg ein vorläufiger Friedensvertrag geschlossen, in dem Österreich der Auflösung des Deutschen Bundes zustimmt. Auch mit Württemberg, Baden, Bayern und Hessen-Darmstadt schließt Preußen Friedensverträge, die die Auflösung des Deutschen Bundes jeweils anerkennen.

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  6. Von Hessen-Rheinfels erbte Hessen Darmstadt die Ämter Schotten und Stornfels, die Hessen-Marburger Erbschaft war Ausgangspunkt für einen Jahrzehnte anhaltenden Streit zwischen den beiden verbliebenen Linien.

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