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  1. Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Duisburg (Friedhofsgebührensatzung) vom 09.12.20211, zuletzt geändert durch die 2. Änderung vom 04.12.20232, 3. Die Satzung beruht auf:

  2. Friedhofssatzung. ab 01.01.2022. Download PDF. Friedhofsgebührensatzung. ab 01.01.2024. Download PDF. Formulare für Bestatter. Anmeldung. einer Bestattung. Download PDF. Antrag. zur Aufstellung eines Grabmals. Download PDF. Ergänzung. zum Grabmalantrag. Download PDF. Informationen.

  3. WBD 08 Friedhofsgebührensatzung 2013. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Duisburg (Friedhofsgebührensatzung) vom 28. September 20061. Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung am 18.09.2006 auf der Grundlage der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung folgende Satzung beschlossen:

  4. WBD.07 Friedhofssatzung Gültig ab 01.01.2022 (Lesefassung) 1 . Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg –Anstalt des öffentlichen Rechts für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage in der Stadt Duisburg (Friedhofssatzung) vom 09.12.20211. Die Satzung beruht auf:

  5. Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Duisburg (Friedhofsgebührensatzung) vom 09.12.20211, geändert durch die 1. Änderung vom 08.12.20222. Die Satzung beruht auf:

  6. UNTERNEHMEN. Die Verwaltung der städtischen Friedhöfe ist eine Teilaufgabe der Wirtschaftsbetriebe Duisburg. Sie wollen wissen, welche Dienstleistungen und Services die WBD sonst noch bieten? Finden Sie es auf der Homepage heraus! WBD-Homepage.

  7. Beschreibung. Zur Bestattung eines Verstorbenen sind die Angehörigen im Sinne des Bestattungsgesetzes verpflichtet. Dies sind in nachstehender Reihenfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.