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  1. Die Landgrafen von Leuchtenberg waren ein Adels- und Herrschergeschlecht des Mittelalters, das vom 12. bis zum 17. Jahrhundert belegt ist. Ursprünglich waren sie in Leuchtenberg, später in Pfreimd ansässig.

  2. Herzog von Leuchtenberg ( russisch Герцог Лейхтенбергский) war der bayerische Adelstitel, den Maximilian I. Joseph von Bayern im Jahre 1817 seinem Schwiegersohn Eugène de Beauharnais, dem Stief- und Adoptivsohn Napoléons, zusammen mit dem Fürstentum Eichstätt als Standesherrschaft zusprach.

  3. Die Leuchtenberger gehörten dem Dynastenadel an und genossen bevorzugte Stellung im staufischen Gefolgstroß. Im Jahr 1158, seit dem Reichstag zu Roncaglia, legten sie das Beiwort "de Lukenberge" ab und führten den Titel eines Grafen von Leuchtenberg.

  4. Herrschaft des Hauses Leuchtenberg bis 1646. Die Landgrafschaft Leuchtenberg entstand im Nordgau um die Burg Leuchtenberg. Die Leuchtenberger wurden 1158 in den Grafenstand erhoben, 1196 wurden sie zu Landgrafen und im 15. Jahrhundert zu Reichsfürsten mit Sitz im Reichsfürstenrat.

  5. Herzog von Leuchtenberg, Fürst von Eichstätt ⚭ Auguste Amalie *1788 +1851, Prinzessin von Bayern 1.

  6. Kaiser Karl V. ernannte den genialen Fürsten zu seinem kaiserlichen Rat und Geheimkämmerer. 1532 erwarb er rechtlich die Herrschaft Grünsfeld in Baden für die Landgrafschaft Leuchtenberg, die bis zum Aussterben des Geschlechts im Besitz der Leuchtenberger war. Er starb 1555.

  7. Gebhards I. Söhne Friedrich ( † spätestens 1155), Gebhard II. und Marquard werden vor allem auf den Italienzügen Friedrich Barbarossas greifbar; Gebhard II. erscheint auch hier erstmals als Graf (1159). - Als die Landgrafen von Stefling (am Regen, im westl. Bayer.