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  1. Heinrich Aloysius Maria Elisabeth Brüning war ein deutscher Politiker der Zentrumspartei und vom 30. März 1930 bis zum 30. Mai 1932 Reichskanzler.

  2. In diesem Organ plädiert Brüning für den sozialen Volksstaat und eine christliche Demokratie. Als Finanzfachmann seiner Fraktion setzt er die Begrenzung des Lohnsteueraufkommens auf 1,2 Milliarden Reichsmark fest (Lex Brüning).

  3. Heinrich Brüning war vom 30. März 1930 bis zum 30. Mai 1932 der zwölfte Reichskanzler der Weimarer Republik. Seine Sparmaßnahmen, durchgesetzt durch eine Vielzahl an Notverordnungen, trugen nicht zu seiner Beliebtheit bei. Der NSDAP gegenüber verhielt er sich schwankend.

  4. Heinrich Brüning war der letzte Kanzler der Weimarer Republik, der auf demokratischer Grundlage regierte. Allerdings stützte er sich auf Notverordnungen von Reichspräsident Hindenburg. Die normale Gesetzgebung des Reichstages wurde zunehmend ausgehebelt.

  5. Der deflationistische Kurs der Wirtschaftspolitik, mit dem sich Brüning in Übereinstimmung mit den führenden bürgerlichen Wirtschaftswissenschaftlern seiner Zeit wußte, und den er gegen die Warnungen der Gewerkschaften durchzusetzen suchte, verlangte von allen Bevölkerungsschichten ungeheure Opfer.

  6. Der deutsche Politiker war von 1930 bis 1932 einer der letzten Reichskanzler der Weimarer Republik. Mit rigorosen Sparmaßnahmen wollte Heinrich Brüning durch eine Politik der Deflation die Reichsfinanzen sanieren. Seine nicht mehrheitsfähige Sparpolitik wurde mithilfe der Notverordnungsgesetze von Reichspräsident Paul Hindenburg durchgesetzt.

  7. Heinrich Brüning promoviert 1915 mit einer volkswirtschaftlichen Arbeit zum Thema „Die finanzielle, wirtschaftliche und gesetzliche Lage der englischen Eisenbahnen unter Berücksichtigung der Frage ihrer Verstaatlichung“ beim Bonner Nationalökonomen Heinrich Dietzel zum Dr. phil. Erster Weltkrieg.