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Das Herzogtum Anhalt wurde 1863 durch Vereinigung der beiden Herzogtümer Anhalt-Dessau-Köthen und Anhalt-Bernburg gebildet und umfasst sämtliche seit 1603 getrennt gewesene anhaltische Lande. Es besteht aus zwei größeren Gebieten und mehreren sehr kleinen Landesteilen.
- Jeßnitz
Jeßnitz (Anhalt) ist heute ein Ortsteil der Stadt...
- Sandersleben
Sandersleben im Herzogtum Anhalt, Stadtgeschichte in alten...
- Bernburg
Bernburg im Herzogtum Anhalt. Bernburg ist eine Kreisstadt...
- Coswig in Anhalt
Neben der Stadt Coswig in Anhalt existiert im Deutschen...
- Köthen
Köthen (Cöthen) im Herzogtum Anhalt, Stadtgeschichte in...
- Ballenstedt
Ballenstedt im Herzogtum Anhalt. Ballenstedt ist Kreisstadt...
- Jeßnitz
Karte. Anhalt ist eine Region Mitteldeutschlands, die zuerst als Herzogtum Anhalt und zuletzt als Freistaat Anhalt ein Gliedstaat des Deutschen Reiches war. Erstmals gehörte Anhalt zwischen 1947 und 1952 zum Land Sachsen-Anhalt und dauerhaft ab dem Jahr 1990.
Anhalt-Dessau war seit 1396 ein Fürstentum des Herrscherhauses der Askanier im Heiligen Römischen Reich. Es wurde es mehrmals durch Erbteilung reduziert. Seit 1806 souveränes Herzogtum im Deutschen Bund, ging es 1863 im Herzogtum Anhalt auf.
Die Karte in ihrer Vergrößerung gibt einen genauen Überblick, welche Orte 1908 zum Herzogtum Anhalt gehörten. Diese Karte wurde anlässlich des Sachsen-Anhalt-Tages 2015, in diesem Jahr jährte sich die Ersterwähnung Köthens zum 900.
Das Fürstentum Anhalt-Köthen war ein deutsches Territorium. Es bestand von 1252 bis 1847, mit einer Unterbrechung von 1509 bis 1606 (geeintes Fürstentum Anhalt), war ab 1806 Herzogtum und fiel nach Erlöschen der Nebenlinie Anhalt-Köthen-Pleß 1847 an Anhalt-Bernburg.
"Charte vom Fürstenthum Anhalt" (Reprint der Originalkarte aus dem Stadtarchiv Dessau-Roßlau, Slg..: K1.18 anlässlich des Jubiläumsjahrs 800 Jahre Anhalt 2012 mit kurzem Abriss über die Geschichte des Landes Anhalt und karthographische Darstellung der Grenzen von Anhalt um 1880 auf der Rückseite)
Das Herzogtum Anhalt war Mitglied des Deutschen Bundes, seit 1866 des Norddeutschen Bundes und seit 1871 ist es ein Bundesstaat des Deutschen Reichs. 1863 durch Vereinigung der Herzogtümer Anhalt-Dessau–Köthen und Anhalt-Bernburg gebildet, umfasst das Herzogtum sämtliche seit 1603 getrennt gewesenen anhaltischen Lande.