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  1. Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen den EU-Mitgliedern, also Handelsgeschäften im EU-Binnenmarkt, spricht man hingegen von Verbringung, Bezug oder Erwerb von Waren. Unter welchen Voraussetzungen darf man ein Importgeschäft betreiben?

  2. Basisinformationen. Warenverkehr. Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat. Alle Waren, die Sie aus einem Nicht-EU-Staat einführen, müssen Sie durch den Zoll abfertigen lassen. Deshalb ist es wichtig, vorher einige Punkte zu klären. Welche Staaten gehören zur Europäischen Union? Wozu dient die Außenhandelsstatistik? Einschränkungen.

    • Voraussetzungen für Ein Importgeschäft
    • Besondere Hinweise
    • Einschränkungen
    • Zoll und Steuern
    • Präferenzen / Zollersparnis
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    Gewerbeanmeldung beim örtlich zuständigen Ordnungs- bzw. Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, wo die Geschäftstätigkeit ausgeübt werden soll (auf richtige Firmierung achten), oder Eintragung ins Han...
    Beantragung einer Zollnummer/EORI-Nummer. Diese ist ab dem ersten Importvorgang bei der Einfuhranmeldung verpflichtend anzugeben.
    Bürger aus Staaten, die nicht zur EU gehören, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung, die auch die Ausübung einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit zulässt.
    Lieferbedingungen Bei einem Handelsgeschäft mit Drittländern fallen Kosten und Risiken an (Transport, Versicherung, Zoll), deren Aufteilung zwischen dem Exporteur und dem ausländischen Importeur vo...
    Zahlungsbedingungen Die Zahlungsbedingungen reichen von der Vorkasse bis zu einer Rechnung mit langfristigem Zahlungsziel. Die Sicherheit der Zahlung kann für den Exporteur auch durch ein unwiderru...
    UN-Kaufrecht Speziell für den Internationalen Warenverkehr wurde das UN-Kaufrechtgeschaffen. Es gilt häufig auch ohne besondere Vereinbarung und kann eine gemeinsame Basis für die Vertragspartner b...
    Vorsicht Homepages der potentiellen Lieferanten bilden nicht immer die Realität ab, daher kann sich ein Realitätscheck vor Ort lohnen, oder zu mindestens die Bestellung von Samples im Vorfeld, um d...

    Einschränkungen - Land

    1. Waffenembargo - betrifft die Aus- bzw. Einfuhr von Rüstungsgütern 2. Teilembargo - bestimmt Verbote und Beschränkungen im Handelsverkehr mit dem jeweiligen Land 3. Totalembargo - untersagt jeglichen Wirtschaftsverkehr mit dem betreffenden Land

    Regelzollsätze werden häufig ermäßigt, wenn die Einfuhren nachweislich in Ländern hergestellt worden sind, mit denen ein gegenseitiges Zollpräferenzabkommen geschlossen worden ist oder denen eine e...
    In Ausnahmefällen können Strafzölle oder Antidumpingzölle für Waren aus bestimmten Ländern erhoben werden.
    Einfuhrumsatzsteuer: dies ist eine besondere Erhebungsform der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer mit den gleichen Sätzen (z. Zt. 19 Prozent Regelsatz). Die Einfuhrumsatzsteuer kann in der Regel von Unter...
    Verbrauchsteuern (für Kaffee, Alkohol, Tabak, Mineralöl)

    Erfahren Sie, welche Voraussetzungen, Kosten, Risiken und Einschränkungen für ein Importgeschäft aus Drittländern gelten. Die IHK Regensburg bietet Ihnen Informationen zu Zoll, Steuern, Einfuhrpapieren, Lieferbedingungen, UN-Kaufrecht und mehr.

  3. Dieser Abschnitt hilft EU-Unternehmen bei der Beurteilung, ob sie bereit sind, Waren aus Drittländern einzuführen. Sie hilft ihnen auch, die verschiedenen Schritte des Einfuhrprozesses zu verstehen, die erforderlichen Dokumente zu nennen und die einschlägigen Anforderungen zu beschreiben.

  4. Diese Übersicht dient vor allem angehenden Importunternehmen mit Waren aus Nicht-EU-Ländern (Drittländer) als Leitfaden zur Vorbereitung auf weiterführende Informationsgespräche bei der Handelskammer, der Zollverwaltung und anderen Beratungseinrichtungen. Voraussetzungen für Importgeschäfte.

  5. Importierte Waren aus Drittländern müssen verzollt werden. Dies setzt Wissen über Voraussetzungen, Abfertigungsformalitäten und Gestaltungsmöglichkeiten voraus. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei konkreten Fragen. Grundlagen für Einsteiger. Unsere Aktualisierung zum Import-Erklärfilm ist da!

  6. www.suhl.ihk.de › import › import-aus-drittlaendernImport aus Drittländern - IHK

    Importe aus Drittländern (Nicht-EU-Ländern) Importeur ist, wer Waren aus einem fremden Wirtschaftsgebiet (außerhalb der EU) einkauft, in der Regel das Unternehmen, das den Vertrag mit dem Ausländer geschlossen hat und von diesem die Rechnung erhält. Welche Einfuhrabgaben fallen an?