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  1. Der Inspekteur des Heeres ist der oberste Chef der größten Teilstreitkraft der Bundeswehr und führt rund 60.000 Soldatinnen und Soldaten. Gleichzeitig verantwortet der General die personelle sowie materielle Einsatzbereitschaft.

  2. Der Inspekteur des Heeres (InspH) ist der oberste truppendienstliche Vorgesetzte der Teilstreitkraft Heer der Bundeswehr. Er ist für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des Heeres verantwortlich. Unterstellt ist der Inspekteur des Heeres unmittelbar dem Generalinspekteur der Bundeswehr.

    Nr.
    Name
    Beginn Der Berufung
    21
    13. Februar 2020
    20
    16. Juli 2015
    19
    11. September 2012
    18
    24. März 2010
  3. Der Generalinspekteur ist truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten der Streitkräfte (siehe Vorgesetztenverordnung) und auch aller dort eingesetzten zivilen Mitarbeiter. Er ist Teil der Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg).

  4. Als Spitzenposition in der Bundeswehr enthält diese Liste den Generalinspekteur der Bundeswehr und die Inspekteure sowie deren Stellvertreter, die militärischen Abteilungsleiter im Bundesministerium der Verteidigung sowie alle Kommandeure/Befehlshaber der Besoldungsgruppe B 9.

  5. Das Kommando Heer ist das Planungs-, Führungs-, Lenkungs- und Kontrollinstrument des Inspekteurs des Heeres und der zentrale Ansprechpartner für das Bundesministerium der Verteidigung in heeresspezifischen Angelegenheiten.