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  1. Die Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (JZZ, englisch Judicial Cooperation in Civil Matters, französisch Coopération judiciaire en matière civile) ist eine Politik der Europäischen Gemeinschaft.

  2. Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (JZS; englisch: judicial cooperation in criminal matters, JCCM, französisch: coopération judiciaire en matière pénale, CJMP) ist ein Politikbereich der Europäischen Union. Sie ist in Art. 82 bis Art. 86 AEU-Vertrag geregelt.

  3. Während die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in der 3. Säile verblieb, wurde die JZZ gemeinsam mit dem Freien Personenverkehr 1997 durch den Vertrag von Amsterdam in die supranational ausgerichtete erste Säule überführt („vergemeinschaftet“).

  4. Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen stützt sich auf den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen, und zu ihr gehören Maßnahmen zur Angleichung der Rechtsvorschriften in mehreren Bereichen.

  5. Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) Die P. umfasst die gemeinsamen Aktivitäten der EU-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und Fremdenfeindlichkeit.

  6. In Zivilsachen mit grenzüberschreitendem Bezug baut die Europäische Union die justizielle Zusammenarbeit aus, sodass Brücken zwischen den verschiedenen Rechtssystemen geschlagen werden können. Die Hauptziele dabei sind, für Rechtssicherheit zu sorgen und den einfachen und effektiven Zugang zum Recht sicherzustellen.

  7. Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen. In einem echten Europäischen Rechtsraum müssen Einzelpersonen und Unternehmen uneingeschränkt von ihren Rechten Gebrauch machen können. Hauptzweck der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen ist eine engere Zusammenarbeit zwischen den Behörden der EU-Länder mit dem Ziel, alle Hindernisse zu ...