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  1. Inhalt. Obwohl sie tief in die Rechte der Einzelstaaten des Deutschen Bundes eingriffen, wurden die Karlsbader Beschlüsse am 20. September 1819 vom Bundestag in Frankfurt – in einem nach Thomas Nipperdey „mehr als fragwürdigen Eilverfahren“ – einstimmig bestätigt; mit vier Gesetzen, der Exekutionsordnung, dem Universitätsgesetz, dem ...

  2. Zur Erhaltung der inneren Sicherheit und Zerschlagung revolutionärer Umtriebe sollte mit den Karlsbader Beschlüssen der Ruf nach Pressefreiheit, nationaler Einheit und angemessener Repräsentation des Volkes am politischen Geschehen unterdrückt werden. Der Maßnahmekatalog wurde dem Frankfurter Bundestag am 20.

  3. Bei den "Karlsbader Beschlüssen" von 1819 handelte es sich um eine Reihe von Maßnahmen und Gesetzen zur Unterdrückung liberaler und nationalistischer Bewegungen innerhalb des Deutschen Bundes. Anlass für die Karlsbader Beschlüsse war die Ermordung des antiliberalen Schriftstellers August von Kotzebue durch den studentischen ...

  4. Beschlüsse der Ministerkonferenz in Karlsbad vom 6. bis 31. August 1819, welche durch Beschluß der Bundesversammlung vom 20. September 1819 ( für den Deutschen Bund in Kraft gesetzt wurden. Der Beschluss der Bundesversammlung ist auch in zeitgenössischen Abhandlungen als grundgesetzwidrig eingestuft worden, da verbindliche Beschlüsse nur ...

  5. 23. Feb. 2021 · Karlsbader Beschlüsse. Lexikon Restauration & Vormärz. Die Karlsbader Beschlüsse von 1819 dienten der Unterdrückung nationaler und liberaler Bewegungen im Deutschen Bund. Den Anlass für diese Maßnahmen lieferte die Ermordung des Schriftstellers August von Kotzebue durch einen Burschenschaftler.

  6. Die Karlsbader Beschlüsse wurden 1819 von den Staaten des Deutschen Bundes zur Sicherung des Metternich-Systems erlassen. Es bestand aus drei Teilen: Bundes-Universitätsgesetz, Bundes-Preßgesetz, Bundes-Untersuchungsgesetz.

  7. August 1819 nach Karlsbad einberufenen Konferenz, an der Minister aus 10 Bundesstaaten teilnahmen (Österreich, Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, die beiden Mecklenburg und Nassau), wurden die sogenannten Karlsbader Beschlüsse gefasst: "Beschluß betreffend die Bestellung einer Centralbehörde zur nähern