Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Konfessionslosigkeit (auch Konfessionsfreiheit) bezeichnet, dass eine Person keiner Konfession angehört. Gelegentlich wird auch ohne Bekenntnis (o. B.) gebraucht. Im westlichen und mittleren Europa wurde der Status der Konfessionslosigkeit im 19. Jahrhundert in das Rechtssystem eingeführt.

  2. 14. Nov. 2023 · Nach derzeitigem Trend werde der Anteil der christlich-konfessionell gebundenen Menschen in Deutschland schon im nächsten Jahr unter 50 Prozent sinken. Die Konfessionslosen werden...

    • Tagesschau.De
  3. Heute ist in Deutschland etwa jeder dritte Bundesbürger konfessionslos – laut dem religionskritischen, aber gut informierten Portal „fowid“ liegt die Quote derzeit bei bundesweit 39 %. 2. Diese Quote der Konfessionslosigkeit ist aus mehreren Gründen unscharf.

  4. 14.09.2020 / 8 Minuten zu lesen. Konfessionslosigkeit ist in Ostdeutschland der Normalfall, Religion spielt hier eine untergeordnete Rolle. Dabei waren nach dem Zweiten Weltkrieg auch hier 96% der Menschen Anhänger einer christlichen Konfession. Was sind die Gründe für den radikalen Wandel?

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  5. 7. Sept. 2017 · Wir geben eine Übersicht über die Religionszugehörigkeiten in Deutschland. Rund zwei Drittel der Deutschen glauben an Gott, ein Drittel ist konfessionslos. Deutschland garantiert Religionsfreiheit – jeder kann sich für oder gegen den Glauben entscheiden.

  6. In Deutschland gehört gut ein Drittel der Menschen keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft an. Diese Konfessionslosigkeit fordert die Kirchen heraus und betrifft alle kirchlichen Handlungsfelder, besonders jedoch die Bildungsarbeit.

  7. 1. Einführung: Was ist Konfessionslosigkeit? 2. Empirische Perspektiven: Konfessionslosigkeit als Gegenstand der Kirchen- und Religionssoziologie 3. Systematische Perspektiven: Konfessionslosigkeit als umstrittene Reflexionskategorie 4. Praktisch-theologische Perspektiven: Konfessionslose als Adressaten und Akteure kirchlichen Handelns 5.