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  1. Ab 01.09.2023 wird die Kurabgabe im gesamten Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhoben. Abgabepflichtig sind alle Personen, die ortsfremd sind, sich mit Erholungsabsicht aufhalten und die Möglichkeit zur Nutzung der angebotenen touristischen Leistungen und Einrichtungen haben.

  2. Für Übernachtungsgäste beträgt die Kurabgabe 3,70 € pro Tag, im Falle einer Ermäßigung 1,45 €. Tagesgäste ab 15 Jahre zahlen 2,25 € Kurabgabe pro Tag, im Falle einer Ermäßigung entfällt die Kurabgabe.

  3. Übernachtungsgäste müssen künftig in ganz Rostock eine Kurabgabe von 3,70 Euro pro Nacht zahlen, erstmals werden auch Tagesgäste mit 2,25 Euro zur Kasse gebeten. 7. Juni 2023, von Olaf

  4. Neue Kurabgabesatzung ab 01.09.2023 • Gilt im gesamten Stadtgebiet inkl. Seebäder • Abgabepflichtig sind Tages-, Übernachtungsgäste und Zweitwohnungsbesitzer • Nicht kurabgabepflichtig sind Personen, die hier arbeiten, studieren oder in Ausbildung sind, Dienstreiseaufenthalte, Aufenthalte mit Aufnahme in der häuslichen

  5. 14. Juli 2023 · Ab dem 01.09.2023 erhebt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock von allen ortsfremden Gästen, die sich zu Erholungszwecken aufhalten, eine Kurabgabe. Bei Übernachtungsgästen erfolgt die Vereinnahmung der Kurabgabe durch den entsprechenden Gastgeber.

  6. 24. Feb. 2023 · Eine digitale Gästekarte, unbegrenzte Nutzung des Nahverkehrs und kostenfreie Toiletten: Das soll für Urlauber*innen in Rostock nicht mehr nur Zukunftsmusik, sondern Realität werden. Mit der Neufassung der Kurabgabesatzung möchte die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde die touristische Attraktivität von Rostock massiv stärken.

  7. Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 7. Juni 2023 wird folgende Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung) erlassen: § 1 Erhebungsgebiet Erhebungsgebiet für die Kurabgabe ist das gesamte Stadtgebiet der Hanse- und Universitäts-stadt Rostock. § 2 Gegenstand