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  1. Gültig für Abrechnungszeiträume ab Januar 2023. Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug)

  2. 10. Juli 2023 · Regeln für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab Juli 2023. 10.07.2023 | Presseinfo Nr. 35. Seit dem 1. Juli müssen mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Entgeltausfall und von mehr als 10 Prozent Arbeitsausfall betroffen sein. Zudem müssen Betriebe bei einem neuen Arbeitsausfall seit Juli 2023 zuerst ...

  3. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben in den neuen Bundesländern ist die Tabelle höchstens bis zu dem durch Trennlinie gekennzeichneten Wert anzuwenden (Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze als rechnerische Größe; diese beträgt für das Jahr 2024 7.450 Euro im Monat).

  4. Spalte 7 abzüglich Spalte 8 oder Kug-Stunden Spalte 3 x durchschnittliche Leistung (Spalte 9) Berechnung SV-Beitragserstattung bei Weiterbildung: Bis 31.12.2022: 50 % SV-Beitragserstattung: (Spalte 4 abzüglich Spalte 5) x 0,8 x 18,8 %. Ab 01.01.2023: 50 % SV-Beitragserstattung: (Spalte 4 abzüglich Spalte 5) x 0,8 x 18,7 %.

    • Erleichterter Zugang Zum Kurzarbeitergeld: Historie
    • Wann Kann Kurzarbeitergeld beantragt werden?
    • Voraussetzung für Den Bezug Von Kurzarbeitergeld
    • Erleichterter Zugang Zum Kurzarbeitergeld
    • Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Leiharbeitnehmende
    • Erstattung Der Sv-Beiträge durch Die Agentur für Arbeit
    • Höhe Des Kurzarbeitergelds
    • Kurzarbeitergeld: Erhöhung während Der Coronapandemie
    • Hinzuverdienst während Kurzarbeit
    • Erweiterte Bezugsdauer Von Kurzarbeitergeld

    Bereits Ende 2020 sind das Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der Covid-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz) zusammen mit der"Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung" sowie der "Zweiten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld"in Kraft getreten. Mit der"Zweiten Verordnung zur Änderung der Kurzar...

    Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Gründen beruhen (§ 96 SGB III). Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen Betriebe geschl...

    Unternehmen, die aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnen mussten und es dadurch zu Entgeltausfällen gekommen ist, konnten Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung musste vom Arbeitgeber beantragt werden. Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wes...

    Mit den erleichterten Voraussetzungen wurde die Gewähr dafür geschaffen, dass durch die Coronakrise möglichst kein Unternehmen in Deutschland in die Insolvenz gerät und ein Arbeitsplatzverlust vermieden wird. Die Regelungen im Überblick: 1. Absenken des Quorums der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu 1...

    In der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 30. Juni 2023 bestand die Möglichkeit, dass auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Ab dem 1. Juli 2023 besteht für diese Personengruppe kein Anspruch mehr auf Kurzarbeitergeld.

    Die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit endete am 31. Dezember 2021. Durch die "Kurzarbeitergeld­verlängerungs­verordnung" war in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. März 2022 die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit nur noch in Höhe von 50 Prozent möglich. Trotzdem...

    Das Kurzarbeitergeld richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im jeweiligen Anspruchsmonat. Es beträgt 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz. Den höheren Leistungssatz von 67 Prozent erhalten Arbeitnehmende, 1. die mindestens ein Kind (i. S. d. § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG) haben sowie 2. deren Ehe...

    Um vor allem die Einkommensverluste von Geringverdienern auszugleichen, wurde bereits im Mai 2020 die Erhöhung des Kurzarbeitergelds beschlossen. Die Erhöhung des Kurzarbeitergelds erfolgte gestaffelt. Von der Erhöhung profitierten Arbeitnehmende, deren Arbeitszeit aufgrund von Kurzarbeit um mindestens 50 Prozent reduziert wurde. Ab dem vierten Mon...

    Hat die oder der Beschäftigte schon vor Beginn der Kurzarbeit eine Nebentätigkeit durchgeführt, hat das keine Auswirkungen. Der Nebenverdienst wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Nehmen Beschäftigte während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit auf, liegt eine Erhöhung des tatsächlichen erzielten Entgelts vor. In diesem F...

    Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wurde mit der "zweiten Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung" von regulär zwölf auf bis zu 24 Monate erweitert. Mit der "Kurzarbeitergeld­verlängerungs­verordnung" wurde die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von bis zu 24 Monaten für diejenigen, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 ...

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  5. Montag, 3. Juli 2023. 1 Min. Lesedauer. Foto: Bundesregierung. Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit ist nicht mehr möglich. Seit Juli 2023 gilt wieder: Mindestens ein Drittel der...

  6. Die Verordnung regelt im Einzelnen: Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben bis zum 30. Juni 2023 herabgesetzt: Kurzarbeitergeld kann nach wie vor bereits gezahlt...