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  1. Einbürgerungsanspruch nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) Die wichtigsten Einbürgerungsvoraussetzungen: 8 Jahre rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt im Inland; bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen kann sich die geforderte Aufenthaltsdauer verkürzen.

  2. Informationen zum Einbürgerungsverfahren. Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung. Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Sprachkenntnisse. Einbürgerungstest. Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Zahlen, Daten, Fakten. Verwaltungsvorschriften.