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  1. Eine Landeskirche ist ein in der Regel territorial abgegrenzter Zusammenschluss von volkskirchlichen Gemeinden. Meist bildet er eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. In Liechtenstein ist der Begriff Landeskirche gleichbedeutend mit Staatskirche.

    • Evangelische Landeskirche Anhalts.
    • Evangelische Landeskirche in Baden.
    • Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern.
    • Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.