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  1. Das Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bietet Ihnen einen zentralen Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie die für den Meldevorgang erforderlichen Informationen.

  2. Das Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bietet Ihnen einen zentralen Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie die für den Meldevorgang erforderlichen Informationen. Um Daten über das Erhebungsportal melden zu können ...

  3. Einfach, schnell und sicher! Mit modernen Online-Erhebungsverfahren bieten wir Ihnen eine kostengünstige und sichere Möglichkeit zur Meldung der Daten. Sie tragen damit auch zu einer beschleunigten und kostengünstigeren Aufbereitung der Daten bei.

  4. Hier finden Sie Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Hinweise zu den verschiedenen Datenübermittlungsverfahren, mit deren Hilfe Sie Ihre Meldungen an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder senden können.

  5. Daten online melden. Diese Online-Verfahren stellen für unsere Auskunftgebenden eine kostenfreie und sichere Möglichkeit dar, Daten und Auskünfte über das Internet an das Hessische Statistische Landesamt zu übermitteln.

  6. Daten für die Statistik können von befragten Personen elektronisch an das Statistische Landesamt gemeldet werden. Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind hierzu sogar per Gesetzt ( § 11a Bundesstatistikgesetz - BStatG) verpflichtet.

  7. www.statistik.bayern.de › service › erhebungenErhebungen - Bayern

    Das Statistische Landesamt bietet drei Onlinemeldemöglichkeiten für Sie als Auskunftspflichtigen an: IDEV, eSTATISTIK.core sowie die Datenübermittlung der amtlichen Schuldaten. Die Übermittlung der Daten auf einem Meldeweg ist ausreichend.