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  1. Nachrichtendienstliche Mittel (nd-Mittel) sind Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, die durch Nachrichtendienste angewendet werden (Abs. 2 BVerfSchG).

  2. Die Nachrichtendienste können Vertrauensleute und Gewährspersonen einsetzen, Observationen durchführen, heimlich Bild- und Tonaufzeichnungen machen, den Post- und Telekommunikationsverkehr überwachen und andere sog. nachrichtendienstliche Mittel zur heimlichen Informationsbeschaffung einsetzen.

  3. Um auch jene getarnten oder geheim gehaltenen Aktivitäten beobachten zu können, ist es dem Verfassungsschutz daher gestattet, auch sog. nachrichtendienstliche Mittel (ND-Mittel) zur Informationsbeschaffung einzusetzen.

  4. Spionage, also der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, ist in Deutschland nur sehr wenigen und ausnahmslos staatlichen Stellen erlaubt. Mit Blick auf das Ausland ist es der Bundesnachrichtendienst, der diese Mittel nutzt, um der Bundesregierung einen entscheidenden Wissensvorsprung zu sichern.

  5. www.bnd.bund.de › DE › Die_ArbeitDie Arbeit | BND

    Spionage, also der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, ist in Deutschland nur sehr wenigen und ausnahmslos staatlichen Stellen erlaubt. Mit Blick auf das Ausland ist es der Bundesnachrichtendienst, der zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf.

  6. Spionage, also der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, ist in Deutschland nur sehr wenigen und ausnahmslos staatlichen Stellen erlaubt. Mit Blick auf das Ausland ist es der Bundesnachrichtendienst, der diese Mittel nutzt, um der Bundesregierung einen entscheidenden Wissensvorsprung zu sichern.

  7. Ein Nachrichtendienst ist eine Organisation, zumeist eine Behörde, die Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln sammelt und auswertet. Die Informationen sollen zur Gewinnung von Erkenntnissen (z. B. in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Militär, Wissenschaft und Technik) dienen, an denen ihr Auftraggeber (i. d. R ...