Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt. 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder. 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (2) 1 Ebenso wird bestraft, wer ...

    • 201A Stgb

      Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des...

  2. 22. Feb. 2024 · das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.“ Demnach ist eine Gesprächsaufzeichnung ohne die Zustimmung der beteiligten Personen strafbar.

  3. Als „nichtöffentlich gesprochene (s) Wort“ im Sinne von § 201 StGB ist jede nicht an die Allgemeinheit gerichtete Äußerung aufzufassen, die nicht über einen durch persönliche oder sachliche Beziehungen abgegrenzten Personenkreis hinaus ohne Weiteres wahrnehmbar ist.

  4. Strafgesetzbuch (StGB) § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt. 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder. 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

  5. 6. Okt. 2022 · (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich

  6. Strafgesetzbuch (StGB) § 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt. 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder. 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

  7. 13. Mai 2024 · 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder. 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (2) Ebenso wird...