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  1. - 18. Jahrhunderts, AÖR 92, S. 163 ff. 8 Als formeller Polizeibegriff wird im folgenden die Benennung der Behörden bezeichnet, die sich Polizei nennen und in der Regel mit der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung befassen. Dabei versteht man unter formellen Polizeiaufgaben diejenigen Aufgaben der als Polizei bezeichneten Behörden,

  2. 1.2 Das Zeitalter des Absolutismus (17./18. Jahrhundert) 1.3 Das Zeitalter der Aufklärung. 1.4 Die Entwicklung des liberalen Rechtsstaats am Beispiel Preußens. 1.5 Die Zeit des Nationalsozialismus. 1.6 Besatzungs- und unmittelbare Nachkriegszeit. 2 Der Polizeibegriff in der heutigen Zeit. 2.1 Materieller Polizeibegriff.

  3. Verwissenschaftlichung der Polizeiarbeit. Neben die Verstädterung (Urbanisierung) der Polizeipraxis tritt in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein weiterer Trend: wissenschaftliche Erkenntnisse werden immer stärker für die Polizeiarbeit eingesetzt.

  4. Jahrhundert im deutschen Kaiserreich, um die Handlungsfähigkeit der Polizei zu gewährleisten. Heute dienen die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) vor allem der Prävention bzw. Aufklärung von Straftaten auf nationaler Ebene. Die Beamten auf nationaler Ebene arbeiten eng mit den Behörden der Bundesländer zusammen und koordinieren die entsprechenden Aufgaben.

  5. Über die «gute Polizei» zu wachen, oblag in der frühen Neuzeit dem Klerus und den Amtsleuten wie Landammännern, Weibeln und Geschworenen, zudem standen dem für die Polizei verantwortlichen Oberamt im 18. Jahrhundert einige Kontingentssoldaten zur Verfügung.

  6. Polizei (spätmhd. polizi, polizey = öffentliche Sicherheit; v. mlat. policia, zu grch. polis = Stadt [staat]). Der Begriff erscheint erstmals 1464 in einer kaiserlichen Urkunde für die Reichsstadt Nürnberg und steht dort für eine wohlgeordnete öffentliche Sicherheit. Die Einhaltung städtischer Verordnungen unterschiedlichster Art war vom ...

  7. Law. Jurisprudence & general issues. Legal history. BOOK. Policey und Gesetzgebungslehre im 18. Jahrhundert. Schulze, Reiner. Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 25. (1982) Access Token. Table of Contents.