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  1. Bis 31. Juli 2024 wird den Betrieben für die Beschäftigten, die in Kurzarbeit sind und sich gleichzeitig qualifizieren, die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet (§ 106a SGB III). Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein: Die Maßnahme dauert mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden) sowie.

  2. Allgemeine Fragen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld. Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld. Anzeige, Antragstellung und Nachweispflichten. Berechnung, Höhe und Dauer des Kurzarbeitergeldes. Nebenverdienste. Auswirkungen von Kurzarbeitergeld auf die soziale Absicherung. Weiterbildung und Qualifizierung.

  3. Es ist möglich, Zeiten der Kurzarbeit für Qualifizierung zu nutzen. Eine Teilnahme an einer Qualifizierung steht der Gewährung von Kurzarbeit grundsätzlich nicht entgegen, sofern mit der Weiterbildung erst nach der individuellen Kurzarbeit begonnen wurde.

  4. Die Förderung der Weiterbildung durch die Agenturen für Arbeit wurde vereinfacht: Die berufliche Weiterbildung, die in der Kurzarbeit begonnen wurde, muss mindestens 120 Stunden umfassen. Darüber hinaus müssen sowohl das Qualifizierungskonzept als auch der Anbieter – wie etwa das bfw – zertifiziert sein.