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  1. 28. Mai 2021 · Eine rückwirkende Exmatrikulation kann in einigen Fällen möglich sein, beispielsweise, wenn der Student im laufenden Semester keine Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht hat. Unterscheiden lassen sich drei Formen von Exmatrikulation: Exmatrikulation nach Studienende.

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  2. Nur wenn besondere Gründe vorliegen, können Sie sich im laufenden Semester mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren (z.B. bei Hochschulwechsel). Diese triftigen Gründe müssen Sie mit Nachweisen belegen. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist unzulässig. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Exmatrikulation Ihren Studierendenstatus verlieren.

  3. Eine rückwirkende Exmatrikulation kann längstens bis zur Hälfte eines Semesters beantragt werden und ist nur dann möglich, wenn im laufenden Semester keine Studien- oder Prüfungsleistungen mehr erbracht wurden. Unabhängig davon, ob noch eine Erstattung möglich ist, darf bei rückwirkender Exmatrikulation das Semesterticket nicht weiter ...

  4. Es ist nicht möglich, sich rückwirkend exmatrikulieren zu lassen. Bei Wechsel der Hochschule ist es sinnvoll, sich zum Ende des laufenden Semesters exmatrikulieren zu lassen, damit aus versicherungsrechtlicher Sicht der nahtlose Übergang zur nächsten Hochschule gewährleistet ist.

  5. Die Exmatrikulation in Verbindung mit der Rückzahlung muss zwingend rückwirkend (zum 30. September für ein SoSe bzw. 31. März für ein WiSe) für das bereits abgelaufene Semester erfolgen.

  6. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist außer in den Fällen von § 3 Absatz 1 ausgeschlossen. (3) Geht der Antrag auf Exmatrikulation samt der Campuscard vor oder innerhalb eines Monats nach dem Vorlesungsbeginn im Studierendensekretariat der Universität ein, werden die für das Semester geleisteten Abgaben und Entgelte erstattet.

  7. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie: Grundsätzlich wird ein laufendes Prüfungsverfahren durch eine Exmatrikulation nicht automatisch beendet. Sofern Sie sich in einem Prüfungsverfahren befinden, müssen Sie unbedingt vor einer Exmatrikulation die Entlassung aus dem Prüfungsverfahren beim Akademischen ...