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  1. Suchergebnisse:
  1. Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union, kurz als EU-Ratspräsidentschaft oder auch Ratspräsidentschaft bezeichnet, rotiert gemäß Abs. 9 EU-Vertrag nach einem gleichberechtigten Turnus zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Alle sechs Monate wechselt die Ratspräsidentschaft zwischen den EU-Mitgliedsländern gemäß einer festgelegten ...

  2. EU-Präsidentschaft. Liste der EU-Präsidentschaft bis 2030. Welche Länder haben in den nächsten Jahren die EU-Präsidentschaft? Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden in folgender Reihenfolge die EU-Präsidentschaft übernehmen. Der Verzicht Großbritanniens auf die Ratspräsidentschaft im Jahr 2017 wurde bereits berücksichtigt:

    Jahr
    Januar Bis Juni
    Juli Bis Dezember
    2030
    Slowakei
    Malta
    2029
    Luxemburg
    Niederlande
    2028
    Italien
    Lettland
    2027
    Litauen
    Griechenland
  3. Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Prioritäten und Höhepunkte der letzten Ratsvorsitze auf der Zeitleiste der EU-Vorsitze. Liste der Vorsitze des Rates der Europäischen Union

  4. Erfahren Sie, wer an der Spitze der großen EU-Organe – Parlament, Rat und Kommission – steht und welche Aufgaben diese Amtsträger haben.

  5. Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union (auch als Ratspräsidentschaft bezeichnet) wechselt halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten; die Sitzungen der verschiedenen Ratsformationen, aber auch aller untergeordneten Gremien wie der Ratsarbeitsgruppen, werden jeweils von dem Vertreter des betreffenden Staates geleitet.

  6. Seit dem 1. Dezember 2019 ist der Belgier Charles Michel Präsident des Europäischen Rates. Inhaltsverzeichnis. 1 Hintergrund. 2 Präsidenten des Europäischen Rates seit 2009. 2.1 Herman Van Rompuy (2009–2014) 2.2 Donald Tusk (2014–2019) 2.3 Charles Michel (seit 2019) 3 Weblinks. 4 Einzelnachweise. Hintergrund.

  7. Festlegung der allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU. Der Europäische Rat erlässt nicht die EU-Rechtsvorschriften. MITGLIEDER. Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, der Präsident des Europäischen Rates und die Präsidentin der Europäischen Kommission