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  1. 28. Jan. 2024 · Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende...

  2. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Aufgabenbereiche werden ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen.

  3. Mögliche Beispiele für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind Gemeinden und Kreise (Gebietskörperschaft), Ärzte- oder Rechtsanwaltskammern (Selbstverwaltungskörperschaften), das Bayrische Rote Kreuz (Staatsferne, öffentlich-rechtliche Körperschaft), Deichverbände (Realkörperschaft) oder Kirchengemeinden (Religions- und ...

  4. Zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts zählen: Gebietskörperschaften, z. B. Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden. Verbandskörperschaften, z. B. Landwirtschaftsverbände, höhere Kommunalverbände. Personal- und Realkörperschaften, z. B. Ärzte- und Handelskammern, Sparkassen, Universitäten.

  5. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind mitgliedschaftlich organisierte, rechtsfähige Verbände, die staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnehmen (Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht I, § 84 Rz. 101 ff.). Als juristische Person hat eine Körperschaft allgemeine Rechtsfähigkeit; sie ist ...

  6. Die Körperschaft ist eine juristische Person, für die das öffentliche Recht zur Anwendung kommt. Die Gründung einer KöR beruht auf einer staatlichen Anordnung. Mit diesem Hoheitsakt wird das Über- und Unterordnungsverhältnis (Subordinationsverhältnis) zwischen Staat und Bürgern dokumentiert.