Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. 28. Jan. 2024 · Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende...

  2. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Aufgabenbereiche werden ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen.

  3. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (auch: KdöR, KöR) erfüllt als juristische Person des öffentlichen Rechts eine öffentlich-rechtliche Aufgabe in rechtlich selbständiger Weise. Eine KdöR ist Im Gegensatz zur Behörde rechtlich eigenständig und handelt eigenverantwortlich.

  4. Zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts zählen: Gebietskörperschaften, z. B. Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden. Verbandskörperschaften, z. B. Landwirtschaftsverbände, höhere Kommunalverbände. Personal- und Realkörperschaften, z. B. Ärzte- und Handelskammern, Sparkassen, Universitäten.

  5. Rz. 7. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind mitgliedschaftlich organisierte, rechtsfähige Verbände, die staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnehmen (Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht I, § 84 Rz. 101 ff.).

  6. Die Arten der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Körperschaften des öffentlichen Rechts lassen sich in die folgenden Arten unterteilen: Gebietskörperschaften; Andere Selbstverwaltungskörperschaften; Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts; Gebietskörperschaften. Jede Stadt oder Gemeinde ist eine Gebietskörperschaft.