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  1. Grundsätzlich dürfen gentechnische Arbeiten nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Referat 57 - Gentechnikaufsicht - am Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Zulassung und Überwachung dieser gentechnischen Anlagen zuständig.

  2. Alle gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 und 3 müssen zugelassen werden. Der Zuwachs der Arbeiten ist deshalb grafisch darstellbar. Die Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 sind hier nicht aufgeführt, da nur die erste Arbeit beim Regierungspräsidium Tübingen zugelassen werden muss.

    • Antragstellung
    • Umweltrecht
    • ZKBS
    • Fortbildungsveranstaltung
    • Aufzeichnungen

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Beauftragten für Biologische Sicherheit (Universität: Frau Dr. Wettengel, Klinikum: Dr. Schibel). Beide beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Antragsstellung. Die nötigen Formblätter (teilweise schon für die Universität bzw. das Universitätsklinikum Tübingen angepasst) sowie Musterbet...

    Den Wortlaut des Gentechnik-Gesetzes, der zugehörigen Verordnungen sowie weiterer relevanter Vorschriften finden Sie hier. Und wer sich für andere Vorschriften des Umweltschutz- und Technikrechts interessiert, wird hierebenfalls fündig.

    Die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) prüft und bewertet sicherheitsrelevante Fragen nach den Vorschriften des Gentechnikgesetzes, gibt hierzu Empfehlungen und berät die Bundesregierung und die Länder in Fragen der Gentechnik. Ihre Stellungnahmen sowie Listen risikobewerteter Organismen und Vektoren sind auf den Seiten des Bunde...

    Voraussetzung für den Projektleiter einer gentechnischen Arbeit ist der Abschluss eines naturwissenschaftlichen oder (tier)medizinischen Studiums, eine mindestens dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Gentechnik sowie die Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsveranstaltunggem. § 15 GenTSV.

    Nach der Gentechnikaufzeichnungsverordnung ist der Projektleiter zur Führung von Aufzeichnungen über die Durchführung gentechnischer Arbeiten verpflichtet. Wir empfehlen, dieAufzeichnungsformulare des RP Tübingen (hier gibt es auch weitere Hinweise) zu verwenden. Diese Formulare und angepasste Deckblätter finden Sie auch in unserem Download-Bereich...

  3. Verordnung über Anhörungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz. Gentechnik-Notfallverordnung - GenTNotfV. Verordnung über die Erstellung von außerbetrieblichen Notfallplänen und über Informations-, Melde- und Unterrichtungspflichten. Gentechnik-Beteiligungsverordnung - GenTBetV.

  4. Durch die Entwicklung innovativer, personalisierter und breit anwendbarer Gen- und RNA-Therapieansätze wollen wir am Zentrum für Gen- und RNA-Therapie Tübingen Patienten mit seltenen Krankheiten neue Perspektiven bieten und Krebs oder neurodegenerative Erkrankungen gezielt behandeln.

  5. Formulare und Serviceinformationen für Einsender an das Institut für Medizinische Genetik und Angewandte Genomik am Universitätsklinikum Tübingen.

  6. Der von der Akademie für Wissenschaft, Wirtschaft und Technik an der Universität Ulm e.V. angebotene Kurs ist in diesem Sinne vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt und bundesweit gültig.