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  1. Gesamtfortschreibung wird ein Regionalplan stets an neue Erfordernisse angepasst und durch entsprechende Einzeländerungen aktualisiert. Der Verfahrensablauf bleibt dabei gleich. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln setzt sich aus Textteil und Karten (M 1:50.000) zusammen und gliedert sich in die räumlichen Teilabschnitte.

  2. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 05. Sitzung am 10.12.2021 den Planentwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln zur Anhörung und öffentlichen Auslegung beschlossen. Vielfältige Raumansprüche, aktuelle Herausforderungen und Änderungen gesetzlicher Vorgaben und Rahmenbedingungen machen ...

  3. Grundlage der Regionalplanung bilden der Landesentwicklungsplan und das Landesentwicklungsprogramm Nordrhein-Westfalen sowie die bestehenden Planungen der Kommunen und der Träger raumwirksamer Fachplanungen. Für die Stadt Köln ist die Bezirksregierung Köln die federführende Regionalplanungsbehörde.