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    schlussakte der wiener ministerkonferenz

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  1. Die Wiener Schlussakte, auch Schlussakte der Wiener Ministerkonferenzen oder Bundes-Supplementar-Akte genannt, war eine Ergänzung der Deutschen Bundesakte, des Verfassungsvertrages des Deutschen Bundes. Sie wurde am 25. November 1819 beschlossen und am 8. Juni 1820 von der Bundesversammlung angenommen.

  2. Wurde auf den Karlsbader Konferenzen von 1819 eine weitere Ausgestaltung der Bundesakte beschlossen, so legten sich die deutschen Regierungen mit der Wiener Schlussakte vom 15. Mai 1819 auf eine weitere Regelung der Bundesangelegenheiten fest. Die 65 Artikel wurden am 8.

  3. Schlußakte der Wiener Ministerkonferenz (15.05.1820), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/nzjh/wschlakte.html, Stand: aktuelles Datum. Diese Dokumente könnten Sie auch interessieren: Deutsche Bundesakte (08.06.1815) Verfassung des Königreiches Bayern (26.05.1818)

  4. 19. Juli 2022 · Der in der engern Versammlung gefaßter Beschluß über die Wirklichkeit der Gefahr eines feindlichen Angriffes verbindet sämmtliche Bundesstaaten zur Theilnahme an den vom Bundestage nothwendig erachteten Vertheidigungs-Maßregeln. Gleicherweise verbindet die in der vollen Versammlung ausgesprochene Kriegs-Erklärung sämmtliche ...

  5. Wiener Schlußakte (Schluß-Acte der über Ausbildung und Befestigung des deutschen Bundes zu Wien gehaltenen Ministerial-Conferenzen) vom 15. Mai 1820. Durch Beschluß der Bundesversammlung vom 8.

  6. Die Wiener Schlussakte wurde Ende 1819 beschlossen und am 8. Juni 1820 offiziell gültig. Sie wurde zu diesem Zeitpunkt auch von der Bundesversammlung in Frankfurt angenommen. Somit hatte der 1815 geschlossene Deutsche Bund eine Verfassung, die lange Zeit gültig sein sollte.

  7. Die Wiener Schlussakte, auch Schlussakte der Wiener Ministerkonferenzen oder Bundes-Supplementar-Akte genannt, war eine Ergänzung der Deutschen Bundesakte, des Verfassungsvertrages des Deutschen Bundes. Sie wurde am 25. November 1819 beschlossen und am 8. Juni 1820 von der Bundesversammlung angenommen.