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Wohnberechtigungsschein Antrag Stadt Ravensburg. Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Wohnberechtigung nach § 15 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) Die nachfolgenden Angaben sind notwendig, um prüfen zu können, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die von Ihnen beantragte Bescheinigung vorliegen.
Stadt Ravensburg . Bürgeramt . Marienplatz 26 . 88212 Ravensburg . Über die Homepage der Stadt Ravensburg "www.ravensburg.de" "Bürgerservice & Verwaltung" "Was erledige ich wo?" ist es ebenfalls möglich, Ein- und Auszüge von Wohnungs -nehmer/innen mitzuteilen.