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Steuererklärung. Fristerstreckungen. für Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige. für Selbständigerwerbende. für juristische Personen. Die Steuerperiode entspricht bei natürlichen Personen und Teilhabern für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften dem Kalenderjahr und bei juristischen Personen dem Geschäftsjahr.
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Grundsätzlich ist eine Steuererklärung innert 30 Tagen seit Zustellung einzureichen. Die jährliche Steuerveranlagung bedingt eine rasche Verarbeitung der Steuererklärungen. Die Veranlagungsbehörden sind deshalb dringend darauf angewiesen, dass die Steuererklärungen möglichst fristgerecht eingereicht werden.
Die Steuererklärungen sind 30 Tage nach Erhalt dem Steueramt zuzustellen. Auf begründete Anfrage können Fristverlängerungen gewährt werden. Fristerstreckungen bis zum 31. August können Sie online direkt über die e-Fristerstreckung der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern erfassen.
So wie in den meisten Kantonen muss die Steuererklärung im Kanton Luzern bis zum 31. März abgegeben werden. Für das Jahr 2022 endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung am 31. März 2023. März abgegeben werden.