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  1. 5. Nov. 2015 · Wer Flücht­lingen hilft, die Grenze nach Deutschland zu passieren, begeht nicht zwangs­läufig eine Straftat. Strafbar ist die Hilfe nur dann, wenn dafür eine Gegenleistung erwartet oder wiederholt begangen wird. Eine Hilfe ist auch strafbar, wenn sie zugunsten von mehreren Ausländern stattfindet.

  2. Wer bewusst eine Person darin unterstützt, illegal nach Deutschland einzureisen, macht sich strafbar, wenn er dafür entweder eine Gegenleistung nimmt, oder wiederholt oder zugunsten mehrerer...

    • Samuel Kirsch
    • Definition Einschleusen
    • Straftatbestand und Strafandrohung
    • Tatbegehungsweisen
    • Bekämpfung Der Schleusungskriminalität

    Unter Einschleusen versteht man das Herbeiführen der unerlaubten Einreise einer Person in einen Staat, in dem diese keinen Aufenthaltsstatus besitzt. Das Ziel der Schleuser ist dabei vorrangig das unmittelbare oder mittelbare Erlangen eines finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteils. Das „Herbeiführen“ besteht in der Regel aus einer Hilfeleis...

    Die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt nach bzw. in Deutschland sind nach § 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)strafbar. Wer sich in Deutschland ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel aufhält, ist zudem ausreisepflichtig und hat das Bundesgebiet zu verlassen. Der Tatbestand des Einschleusens ist in §§ 96 AufenthG „Einschleusen von Ausl...

    Schleusungen werden einerseits offen durchgeführt, z. B.durch Visumerschleichungen oder durch Begleitung eines Passagiers in einem Flugzeug, und finden andererseits versteckt als sogenannte Behältnisschleusungen statt. Je nach Art und Weise der Schleusung bestehen für die Geschleusten erhebliche Gefahren für Leib und Leben. Bei Schleusungen in Behä...

    Schleusungskriminalität ist ein komplexes, international verflochtenes und sehr dynamisches Kriminalitätsphänomen. Daher ist eine behördenübergreifende, internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung notwendig, deren Koordinierung in der Regel dem BKA als Zentralstelleder deutschen Polizei obliegt. Wichtige internationale Partner sind hierbei Eur...

  3. § 96. Einschleusen von Ausländern und Personen, auf die das Freizügigkeitsgesetz/EU Anwendung findet. (1) 1 Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet,

  4. 20. Juni 2012 · Strafbar ist das Schleusen aber nach § 96 Abs. 1 AufenthG nur dann, wenn sich der Täter die Schleusung entweder gegen ein Entgelt vornimmt, oder wiederholt bzw. zugunsten mehrerer Ausländer...

  5. Der Grundtatbestand der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes ist in Deutschland strafbar gem. § 95 Abs. 1, Nr. 1–3 des Aufenthaltsgesetzes. In § 95 Aufenthaltsgesetz finden sich auch die Verstöße gegen Wiedereinreisesperren (Abs. 2, Nr. 1) sowie das Erschleichen von Aufenthaltstiteln (Abs. 2, Nr. 2) geregelt.

  6. Die Schleuser agieren zunehmend rücksichtsloser gegenüber geschleusten Personen und Polizeibeamten und gefährden durch den verkehrswidrigen und rücksichtslosen Einsatz von Fahrzeugen auch...