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  1. Nach einer Zulassung zum neuen Studium (der Zulassungsbescheid wird Ihnen online bereitgestellt) können Sie innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist den Wechsel des Studienganges über die Antragsfunktion bei PULS beantragen. Sie werden über den Vollzug des Wechsels durch das Studienbüro/ Studierendensekretariate informiert, und ...

  2. Prüfungsorganisation. Fragen & Antworten. … zum Studiengang- bzw. Prüfungsversionswechsel (einschlägige Fassung der Studien- und Prüfungsordnung) Woher weiß ich in welcher Prüfungsversion ich studiere? Kann ich in eine frühere Prüfungsversion wechseln? Kann ich auf Antrag in eine neue Prüfungsversion wechseln?

  3. Hier finden Sie Hinweise, wenn Sie bereits an der Universität Potsdam studieren und Ihren Studiengang wechseln möchten. Bitte bedenken Sie, dass Ihr Antrag zur Einstufung in ein Fachsemester bereits 6 Wochen vor dem Ende der Bewerbungsfrist vorliegen muss. Die aktuellen Termine finden Sie hier.

  4. Studienortwechsel. Studenten, die ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam fortsetzen möchten (Studienortwechsel), werden in das Fachsemester immatrikuliert, in das sie an ihrer bisherigen Universität immatrikuliert werden würden.

  5. Bei einem beabsichtigten Hochschul- und/oder Studiengangswechsel ist dringend angeraten, sich über den Zugang zum Studium auf den Internetseiten der Universität Potsdam zu informieren: Bachelor / Master. Hier finden Sie Hinweise, wenn Sie von einer anderen Hochschule an die Universität Potsdam wechseln möchten.

  6. Hochschulwechsel. 1. Sie studieren bereits an der Universität Potsdam und möchten an eine andere Hochschule wechseln. Sie haben sich an einer anderen Hochschule beworben, müssen aber die Zulassung noch abwarten; dann brauchen Sie vorerst den Semesterbeitrag für die Rückmeldung nicht zu entrichten.

  7. Studienortwechsel. Studenten, die ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam fortsetzen möchten (Studienortwechsel), werden in das Fachsemester immatrikuliert, in das sie an ihrer bisherigen Universität immatrikuliert werden würden.