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  1. Suchergebnisse:
  1. Suchtberatungsstelle Altenburger Land. Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle für Suchtgefährdete und Suchtkranke Altenburger Land. Zeitzer Straße 14, 04600 Altenburg. Telefon 03447/313448. Telefax 03447/8909949. E-Mail suchtberatung@horizonte-altenburg.de. Sprechzeiten: Montag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr.

  2. Suchtberatungsstelle. Ansprechpartner. Sie möchten sich genauer über die Angebote der Suchtberatungsstelle Altenburger Land informieren? Sprechen Sie uns an! Julia Snella. Diplom-Sozialpädagogin / Sozialarbeiterin (Uni) Suchtberatung. Zeitzer Straße 14. 04600 Altenburg. Telefon 03447 / 31 34 48. Telefax 03447 / 8 90 99 49.

  3. Suchtberatungsstelle. Öffnungszeiten. Hauptstelle Altenburg. Die Beratung erfolgt mit Termin. Die Terminvergabe ist über das Sekretariat möglich. Dafür haben wir eine tägliche Bürozeit eingerichtet. Des Weiteren gibt es eine offenen Sprechstunde (für Krisensituationen). Nebenstelle Schmölln. sowie nach Vereinbarung!

  4. Entwöhnung. Suchtberatungsstelle Altenburger Land. Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle für Suchtgefährdete und Suchtkranke Altenburger Land. Zeitzer Straße 14, 04600 Altenburg. Telefon 03447/313448. Telefax 03447/8909949. E-Mail suchtberatung@horizonte-altenburg.de. Sprechzeiten:

  5. Suchtberatungsstelle. Drogenkontaktstelle. Sozialpsychiatrischer Dienst. Gruppenangebote. Flyer zu Suchthilfeangeboten. Beratung findet häufig in Einzelgesprächen mit dem Betroffenen statt. Es können aber auch bei Bedarf Paar- und/oder Familiengespräche zusammen mit.

  6. Robert-Koch-Straße 95, 04626 Schmölln. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn) Mit der Stadtbus-Linie H der Thüsac erreichen Sie unsere Suchtberatungsstelle in ca. 1 Gehminute von den Haltestellen "Cosswitzbrücke" und "Robert-Koch-Straße".

  7. Auf dieser Seite finden Sie sowohl allgemeine Informationen zum Thema Abhängigkeit, als auch eine Beschreibung der Suchthilfeangebote im Altenburger Land. Die Mitarbeitenden der aufgeführten Suchthilfeangebote unterliegen der Schweigepflicht und die Angebote sind, wenn nicht anders benannt, kostenfrei.