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  1. Im Gegensatz zu dem ihm übergeordneten Gesamtstaat besitzt der Gliedstaat im strengen Sinn keine völkerrechtliche Souveränität, sondern lediglich eine beschränkte, geteilte staatsrechtliche Souveränität, etwa im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung.

  2. Bei der Gründung eines föderalen Gesamtstaates hingegen geben die nachmaligen Gliedstaaten – wie etwa in Deutschland und Österreich die Länder/Bundesländer, in der Schweiz die Kantone oder in den USA die Bundesstaaten (states) – ihre Souveränität teilweise an den Bund ab.

  3. Baden-Württemberg [ˌbaːdn̩ˈvʏrtəmbɛrk] ( Abkürzung BW; amtlich Land Baden-Württemberg) ist ein Land im Südwesten von Deutschland. [5] [6] Gemäß seiner Verfassung hat es die Staatsform einer parlamentarischen Republik und ist ein teilsouveräner Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.

  4. Ein Bundesland ist ein teilsouveräner Gliedstaat innerhalb eines Bundesstaates. Deutschland ist eine Bundesrepublik mit 16 Bundesländern. Drei davon sind sogenannte Stadtstaaten.

  5. Schleswig-Holstein ist eine parlamentarische Republik und ein teilsouveräner Gliedstaat (Land) der Bundesrepublik Deutschland. Die Landeshauptstadt und bevölkerungsreichste Stadt des Landes ist die Großstadt Kiel; weitere Oberzentren sind die Großstadt Lübeck sowie die Mittelstädte Flensburg und Neumünster.

  6. Baden-Württemberg ist ein Land im Südwesten von Deutschland. Gemäß seiner Verfassung hat es die Staatsform einer parlamentarischen Republik und ist ein teilsouveräner Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland. Das Land wurde 1952 durch Zusammenschluss der kurzlebigen Nachkriegsländer Württemberg-Baden, (Süd-)Baden und Württemberg ...

  7. Nordrhein-Westfalen ist ein teilsouveräner Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland. Mit rund 18,1 Millionen Einwohnern ist es das bevölkerungsreichste Land Deutschlands. Die Landeshauptstadt ist Düsseldorf; die Stadt mit den meisten Einwohnern ist Köln.