Suchergebnisse
Suchergebnisse:
Der Trennungsunterhalt soll dem Übergang in die wirtschaftliche Selbständigkeit des Ehepartners dienen. Er ist in § 1361 BGB geregelt. Voraussetzung ist, dass die Eheleute im Sinne des § 1567 BGB getrennt leben.
Der Trennungsunterhalt wird auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle berechnet, dennoch müssen einzelne Aspekte wie der Selbstbehalt und der Erwerbstätigenbonus sowie andere unterhaltsberechtigte Person (siehe Kindesunterhalt) berücksichtigt werden.
Um eine solche Situation zu verhindern, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch den sogenannten Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) vor. Der Trennungsunterhalt soll dabei helfen, den ehelichen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Erfahren Sie, wer Anspruch auf Trennungsunterhalt hat, welche Bedingungen dafür gelten und wie die Höhe des Unterhalts festgelegt wird. Die Seite bietet eine übersichtliche Liste von Artikeln zu verschiedenen Aspekten des Trennungsunterhalts.
15. Jan. 2024 · Das Wichtigste in Kürze: Wer weniger verdient als der Partner, kann nach einer Trennung Unterhalt beanspruchen. Der Anspruch entsteht bei Bedürftigkeit automatisch und endet mit Scheidung. Der Unterhaltspflichtige muss nur zahlen, wenn er zahlungsfähig ist.
- Trennungsunterhalt wird für die Dauer der Trennungszeit fällig und ist grundsätzlich bis zum Scheidungsurteil zu zahlen. Ein Anspruch besteht, wenn...
- Sie möchten nach der Trennung Unterhalt von Ihrem Ex-Partner erhalten? Dann müssen Sie sich gegenseitig Auskunft über Ihre finanzielle Situation ge...
- Die Höhe richtet sich nach 3 Parametern: gewöhnliche Lebensverhältnisse während der Ehe, Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten und Lei...
11. Juni 2024 · Was bedeutet Trennungsunterhalt? Was sind die gesetzlichen Grundlagen? Welche Voraussetzungen gibt es für den Anspruch auf Trennungsunterhalt? Wo liegt der Selbstbehalt aktuell?
22. Juni 2023 · Trennungsunterhalt kannst Du immer dann einfordern, wenn Du kein eigenes Einkommen hast oder Dein Partner mehr verdient als Du. Bist Du berufstätig, dann müssen Dir mindestens 1.510 Euro im Monat als Selbstbehalt bleiben, bevor Du Trennungsunterhalt zahlen musst (Stand: 2023).