Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Sollten Sie an einem Prüfungstermin krank sein, so müssen Sie sich umgehend per E-Mail im Prüfungsbüro des BZL melden und spätestens am 3. Tag nach der Prüfung im Prüfungsbüro des BZL eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit* einreichen – bitte möglichst per E-Mail an bzl@uni-bonn.de. Bitte laden Sie sich das ...

  2. Die Prüfungsbehörden beraten Sie bei allen Fragen rund um das Prüfungswesen und informieren zum Beispiel über Regelungen zum Anmeldeverfahren für spezielle Veranstaltungen oder über Einzelheiten zu bestimmten Prüfungen. Sie sind ebenfalls für die Einstufung in höhere Fachsemester zuständig.