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Sollten Sie an einem Prüfungstermin krank sein, so müssen Sie sich umgehend per E-Mail im Prüfungsbüro des BZL melden und spätestens am 3. Tag nach der Prüfung im Prüfungsbüro des BZL eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit* einreichen – bitte möglichst per E-Mail an bzl@uni-bonn.de. Bitte laden Sie sich das ...
- Dezernat 3 - Personalmanagement — Universität Bonn
Das Dezernat 3 für Personalmanagement. Persönliche Beratung...
- Prüfungsbüro — Landwirtschaftliche Fakultät
Krankmeldung. Mündliche und schriftliche Prüfungen können...
- Universität Bonn
Universität Bonn
- Krankheit — Deutsch - mathematics.uni-bonn.de
Sie müssen sich spätestens am Tag der Prüfung krank melden,...
- Ärztliche Bescheinigung Vorlage - bzl.uni-bonn.de
Hinweis: Die Krankmeldung muss im Original oder per E-Mail...
- Dezernat 3 - Personalmanagement — Universität Bonn
Die Prüfungsbehörden beraten Sie bei allen Fragen rund um das Prüfungswesen und informieren zum Beispiel über Regelungen zum Anmeldeverfahren für spezielle Veranstaltungen oder über Einzelheiten zu bestimmten Prüfungen. Sie sind ebenfalls für die Einstufung in höhere Fachsemester zuständig.